Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Finanzierungsberater · Stand 05.10.2026
So funktioniert KfW-Förderung
Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Sie vergibt ihre Kredite nicht direkt, sondern über Banken, Sparkassen und Vermittler. Sie beantragen die Förderung also bei der Bank, die auch Ihre übrige Finanzierung macht. Die familienbezogenen Programme werden aus Bundesmitteln verbilligt, die Zinsen liegen dort meist deutlich unter dem Marktniveau.
Wichtig für den Ablauf: Bei den Neubau- und Sanierungsprogrammen muss die Zusage vorliegen, bevor Sie Verträge mit Bauträger oder Handwerkern unterschreiben. Wer zu früh unterschreibt, verliert die Förderung. Konditionen und Bedingungen ändern sich regelmäßig. Den aktuellen Stand finden Sie immer auf kfw.de. Die Angaben in diesem Artikel entsprechen dem Stand Oktober 2026.
Jung kauft Alt (308): Bestand kaufen und sanieren
„Jung kauft Alt“ richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, die erstmals Wohneigentum in Deutschland erwerben und selbst einziehen. Gefördert wird der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung mit schlechter Energieeffizienz: Laut Energieausweis muss das Gebäude in Klasse F, G oder H liegen.
- Kredithöchstbetrag seit 3. August 2026: 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei Kindern, 180.000 Euro ab drei Kindern
- Einkommensgrenze: zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro mit einem Kind, plus 10.000 Euro je weiteres Kind
- Sanierungspflicht: innerhalb von 54 Monaten, entweder zum Effizienzhaus 85 EE oder seit August 2026 alternativ mit vier Einzelmaßnahmen: Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien, neue Fenster, Fassadendämmung und Dach- oder Deckendämmung
Passende Objekte erkennen Sie in Anzeigen an der Energieeffizienzklasse.
Wohneigentum für Familien (300): Neubau
Dieses Programm fördert Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die einen klimafreundlichen Neubau bauen oder als Erstkäufer kaufen und selbst bewohnen. Das Gebäude muss den Standard Effizienzhaus 40 erreichen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Es gelten dieselben Einkommensgrenzen wie bei „Jung kauft Alt“: 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit einem Kind, plus 10.000 Euro je weiteres Kind.
Die Kreditbeträge richten sich nach der Kinderzahl und danach, ob das Haus zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) hat: von 170.000 Euro (ein oder zwei Kinder, ohne QNG) bis 270.000 Euro (ab fünf Kindern, mit QNG). Fragen Sie beim Bauträger nach, ob ein Projekt die Bedingungen erfüllt. Aktuelle Projekte finden Sie unter Neubau, mehr zum Kauf im Ratgeber Neubau kaufen.
Wohneigentumsprogramm (124): für alle Selbstnutzer
Das Wohneigentumsprogramm steht allen offen, die eine Immobilie zur Selbstnutzung kaufen oder bauen, unabhängig von Kindern, Einkommen und Energiestandard. Gefördert werden bis zu 100.000 Euro je Vorhaben. Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen gibt es ein eigenes Programm (134).
Der Zins ist hier nicht aus Bundesmitteln verbilligt und liegt daher meist nahe am Marktniveau. Interessant kann das Programm trotzdem sein: Je nach Bank lässt es sich mit langer Zinsbindung kombinieren oder hilft, den Beleihungsauslauf im Bankdarlehen zu senken. Vergleichen Sie das Angebot immer mit einem normalen Bankdarlehen, zum Beispiel im Finanzierungsrechner. Ein Förderkredit lohnt sich nur, wenn die Gesamtkosten niedriger sind.
Sanieren nach dem Kauf: Wohngebäudekredit (261)
Wer eine ältere Immobilie kauft und sie zum Effizienzhaus saniert, kann den Wohngebäudekredit der Bundesförderung für effiziente Gebäude nutzen. Er gilt für Wohnungen und Häuser, unabhängig von Kindern oder Einkommen. Gefördert werden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Tilgungszuschuss, also der Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Voraussetzung ist ein Energieeffizienz-Experte, der die Sanierung plant und begleitet. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn der Arbeiten. Für einzelne Maßnahmen wie den Heizungstausch gibt es eigene Zuschussprogramme. Welche Kombination für Ihr Objekt passt, klären Sie am besten mit Energieberater und Bank, bevor Sie den Kaufpreis festlegen.
Weitere Förderwege und Tipps
- Landesförderung: Viele Bundesländer haben eigene Programme ihrer Förderbanken, oft mit Einkommensgrenzen. Fragen Sie bei der Landesförderbank Ihres Bundeslandes nach.
- Kommunen: Manche Städte und Gemeinden vergeben vergünstigte Grundstücke oder Zuschüsse für Familien.
- Bausparen: Wer bestimmte Einkommensgrenzen einhält, kann die Wohnungsbauprämie nutzen.
- Steuer: Energetische Sanierungen am selbst genutzten Eigentum lassen sich unter Bedingungen steuerlich absetzen (§ 35c EStG), allerdings nicht zusätzlich zu einer KfW-Förderung derselben Maßnahme.
Förderkredite können Banken teilweise wie Eigenkapital werten. Wie viel eigenes Geld Sie trotzdem brauchen, erklärt der Ratgeber Wie viel Eigenkapital brauche ich?.
Häufige Fragen
Welche KfW-Förderung gibt es beim Hauskauf?
Für Familien mit Kindern „Jung kauft Alt“ (308) beim Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien und „Wohneigentum für Familien“ (300) beim Neubau. Für alle Selbstnutzer das Wohneigentumsprogramm (124).
Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei Jung kauft Alt?
90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind (Stand Oktober 2026).
Wie viel Kredit gibt es bei Jung kauft Alt?
Seit 3. August 2026 bis zu 140.000 Euro mit einem Kind, 160.000 Euro mit zwei und 180.000 Euro ab drei Kindern.
Welche Energieklasse braucht ein Haus für Jung kauft Alt?
Laut Energieausweis Klasse F, G oder H. Innerhalb von 54 Monaten muss es dann saniert werden.
Bekomme ich KfW-Förderung ohne Kinder?
Ja, über das Wohneigentumsprogramm (124) und für energetische Sanierungen über den Wohngebäudekredit (261). Die verbilligten Familienprogramme setzen ein minderjähriges Kind voraus.
Wann muss ich den KfW-Antrag stellen?
Bei Neubau und Sanierung vor dem Vertragsschluss mit Bauträger oder Handwerkern. Den Antrag stellen Sie über Ihre Bank; die genauen Fristen stehen auf kfw.de.
Rechtsgrundlagen: § 35c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen) · Wohnungsbau-Prämiengesetz
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.