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Mietspiegel in Deutschland: Stand, Quelle und Rechner

88 Städte, darunter alle Großstädte: welcher Mietspiegel gilt, seit wann und bis wann, wer ihn herausgibt und ob die Mietpreisbremse greift. In 7 Städten berechnen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete direkt hier, sonst führen wir Sie zum offiziellen Rechner der Stadt.

Amtliche Werte mit QuelleWir rechnen nur mit veröffentlichten Mietspiegeln der Städte, nicht mit Angebotsmieten aus Inseraten. Jede Seite nennt Herausgeber, Stand und Link zum Original.
Gültigkeit im BlickIst ein Mietspiegel abgelaufen, pausieren wir die Berechnung, statt mit alten Zahlen weiterzurechnen.
Mietpreisbremse und KappungsgrenzeJe Stadt nach der Landesverordnung, verknüpft mit amtlichen Kaufpreisen im Preisatlas.

Hessen 12

Nordrhein-Westfalen 30

Mietpreisbremse nach Bundesland

Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete in Gebieten mit Mietpreisbremse höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Welche Gemeinden dazugehören, legt jedes Land per Verordnung fest; meist gilt dort auch eine Kappungsgrenze von 15 % statt 20 % für Mieterhöhungen.

BundeslandVerordnunggilt bis
Baden-Württemberg Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg vom 16.12.2025 31.12.2026
Bayern Bayerische Mieterschutzverordnung vom 16.12.2025 31.12.2029
Berlin Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin (ganzes Stadtgebiet) 31.12.2029
Brandenburg Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (36 Gemeinden ab 01.01.2026) nicht geprüft
Bremen Bremische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Stadt Bremen, nicht Bremerhaven) 31.12.2029
Hamburg Hamburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung (ganzes Stadtgebiet) 31.12.2029
Hessen Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74) (49 Gemeinden) 25.11.2026
Mecklenburg-Vorpommern Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung MV (Rostock, Greifswald) 30.09.2028
Niedersachsen Niedersächsische Mieterschutzverordnung (57 Gemeinden) 31.12.2029
Nordrhein-Westfalen Mieterschutzverordnung NRW vom 28.01.2025 (57 Gemeinden), Mietpreisbremse verlängert bis 31.12.2029 31.12.2029
Rheinland-Pfalz Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16.09.2025 (u. a. Mainz, Ludwigshafen, Landau, Speyer, Worms) 31.12.2029
Saarland keine Mietpreisbremse –
Sachsen Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Dresden, Leipzig) 30.06.2027
Sachsen-Anhalt keine Mietpreisbremse –
Schleswig-Holstein keine Mietpreisbremse –
Thüringen Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung (Erfurt, Jena) 31.12.2027

Stand der Verordnungen: 05.10.2026. Länder verlängern und ändern ihre Gebietslisten regelmäßig; maßgeblich ist die jeweils gültige Landesverordnung.

Mietpreisbremse in Hessen

In 49 Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, Mieterhöhungen höchstens 15 % in drei Jahren.

Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Biebesheim am Rhein, Bischofsheim, Darmstadt, Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Eltville am Rhein, Eschborn, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Friedrichsdorf, Fuldabrück, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Zimmern, Hainburg, Heusenstamm, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Kiedrich, Kriftel, Langen (Hessen), Langenselbold, Mainhausen, Maintal, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Neu-Anspach, Neu-Isenburg, Nidderau, Obertshausen, Offenbach am Main, Pfungstadt, Raunheim, Rosbach vor der Höhe, Roßdorf, Rüsselsheim am Main, Schwalbach am Taunus, Steinbach (Taunus), Usingen, Viernheim, Walluf, Weiterstadt, Wiesbaden

Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020, verlängert durch Verordnung vom 12.11.2025 (GVBl. 2025 Nr. 74), gültig bis 25.11.2026. Die Landesregierung hat eine Neufassung mit mehr Gemeinden angekündigt; wir aktualisieren die Liste, sobald sie gilt.

So halten wir die Angaben aktuell

Jeder Eintrag hat ein Gültigkeitsdatum. Nennt der Mietspiegel selbst kein Enddatum, setzen wir die gesetzliche Anpassungsfrist von zwei Jahren an und kennzeichnen das. Läuft ein Mietspiegel ab, stoppt unser Rechner und verweist auf die Stadt, bis der neue Mietspiegel geprüft ist. Alle Angaben zuletzt geprüft am 05.10.2026.

Andere Portale zeigen oft durchschnittliche Angebotsmieten aus Inseraten. Das ist etwas anderes als die ortsübliche Vergleichsmiete, die für Mieterhöhung und Mietpreisbremse zählt. Hier finden Sie deshalb den amtlichen Mietspiegel mit Quelle und Gültigkeitsdatum, den Mietpreisbremse-Check und die Kappungsgrenze je Stadt.

Häufige Fragen

Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Mieter- und Vermieterverbänden anerkannt wurde (§ 558d BGB). Vor Gericht wird vermutet, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiedergibt. Er muss alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden. Ein einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB) ist eine Orientierung ohne diese Vermutungswirkung.

Was bedeutet die Mietpreisbremse?

In Gebieten, die das Land per Verordnung als angespannten Wohnungsmarkt bestimmt hat, darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, nach umfassender Modernisierung und wenn schon die Vormiete höher war.

Was ist die Kappungsgrenze?

Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen, in Gemeinden mit Kappungsgrenzenverordnung um höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Zwischen Einzug oder letzter Erhöhung und der neuen Miete müssen mindestens 15 Monate liegen.

Welche Städte müssen einen Mietspiegel haben?

Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern sind nach § 558c Abs. 4 BGB verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen und alle zwei Jahre anzupassen. Ob er einfach oder qualifiziert ist, entscheidet die Gemeinde.

Woher stammen die Angaben?

Aus den Veröffentlichungen der Städte: Mietspiegelbroschüren, Methodenberichte, Amtsblätter und Pressemitteilungen, dazu die Verordnungen der Länder zur Mietpreisbremse. Jede Stadtseite verlinkt die Quelle. Wo wir Stand oder Gültigkeit nicht sicher bestätigen konnten, steht das ausdrücklich dabei.