Zum Inhalt

Start / Rechner / Erben und Schenker

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer für Immobilien

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, zahlt oft weniger als befürchtet. Der Rechner berücksichtigt Freibeträge, Steuerklassen, Familienheim und vermietete Wohnungen.

Kurz gesagt Kinder können je Elternteil 400.000 € steuerfrei erben, Ehepartner 500.000 €. Darüber gelten in Steuerklasse I 7 bis 30 %. Das selbst bewohnte Familienheim ist für Ehepartner und – bis 200 m² – für Kinder steuerfrei, wenn sie es zehn Jahre selbst nutzen.
  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Ergebnis als PDF
  • Teilbarer Link

Fachlich geprüft am 12.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage

Immobilie

Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Stichtag (Bewertungsgesetz). Den Marktwert schätzt unsere Immobilienbewertung.

Erbschaftsteuer25.850 €11 % auf 235.000 € · 4,0 % vom Wert
Wert der Immobilie650.000 €
− persönlicher Freibetrag (Kinder, Stiefkinder)400.000 €
− Erbfallkostenpauschale15.000 €
Steuerpflichtiger Erwerb235.000 €
Steuerklasse I, Satz11 %

Erbfallkostenpauschale von 15.000 € berücksichtigt (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Freibeträge gelten alle zehn Jahre neu. Schenken in Etappen kann deshalb viel Steuer sparen. Keine Steuerberatung – lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Als PDF mit Ihren Zahlen · mit Tilgungsplan bzw. Verlauf, zum Ausdrucken oder für die Bank

Kostenlos per E-Mail

Erbschaft- und Schenkungsteuer als PDF

Wir schicken Ihnen die Auswertung mit allen Zahlen per E-Mail. Kostenlos, ohne Konto.

Nutzung frei mit Quellenangabe „Heimziel“ und Link auf heimziel.de. Jede Datei trägt unser Logo und die amtlichen Quellen.

Was ist die Immobilie wert?

Der Wert entscheidet über die Steuer. Ermitteln Sie ihn kostenlos aus Bodenrichtwerten und Vergleichsangeboten.

Immobilie kostenlos bewerten

Freibeträge und Steuersätze

Wert bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

§ 19 ErbStG, mit Härteausgleich knapp über den Stufen. Freibeträge nach § 16 ErbStG: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern beim Erbe 100.000 €, alle anderen 20.000 €.

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt man auf ein Haus?

Das hängt vom Wert, vom Verwandtschaftsgrad und von der Nutzung ab. Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € und zahlen darüber 11 bis 19 %, Ehepartner 500.000 €. Ein selbst bewohntes Familienheim kann ganz steuerfrei sein.

Wann ist das geerbte Elternhaus steuerfrei?

Wenn das Kind es unverzüglich selbst bezieht und zehn Jahre bewohnt – bis 200 m² Wohnfläche. Für Ehepartner gilt das ohne Flächengrenze (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Ist Schenken günstiger als Vererben?

Oft ja, weil die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Nachteil: Eltern und Großeltern haben bei Schenkungen nur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag. Ein Familienheim können Ehepartner zu Lebzeiten steuerfrei schenken.

Wie wird die Immobilie bewertet?

Mit dem gemeinen Wert nach dem Bewertungsgesetz, meist im Vergleichs- oder Ertragswertverfahren. Ein niedrigerer Verkehrswert kann mit einem Gutachten nachgewiesen werden.