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Mieterhöhung prüfen

Sie haben ein Schreiben vom Vermieter bekommen? Der Check prüft Kappungsgrenze, Sperrfrist und ortsübliche Vergleichsmiete und sagt Ihnen, ab wann die neue Miete gilt.

Kurz gesagt Die Kaltmiete darf in drei Jahren um höchstens 20 % steigen, in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 %, und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die neue Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang des Schreibens, frühestens 15 Monate nach der letzten Erhöhung.
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Fachlich geprüft am 12.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage

Ihre Miete

Ohne Erhöhungen wegen Modernisierung und ohne Betriebskosten. Wenn es in den drei Jahren keine Erhöhung gab: gleich der heutigen Miete.

Ort und Vergleichsmiete

Die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln Sie mit dem Mietspiegel-Rechner.

Sieht zulässig ausDie verlangte Miete liegt innerhalb der Kappungsgrenze. Prüfen Sie zusätzlich die Begründung im Schreiben.
Neue Miete gilt ab01.01.2027Zustimmen bis spätestens 31.12.2026
Erhöhung+100,00 € (12,5 %)
Steigerung in drei Jahren12,5 % von höchstens 15 %
Höchstmiete nach Kappungsgrenze920,00 €
Zulässig höchstens920,00 €
Als PDF mit Ihren Zahlen · mit Tilgungsplan bzw. Verlauf, zum Ausdrucken oder für die Bank

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Mieterhöhung geprüft als PDF

Wir schicken Ihnen die Auswertung mit allen Zahlen per E-Mail. Kostenlos, ohne Konto.

Nutzung frei mit Quellenangabe „Heimziel“ und Link auf heimziel.de. Jede Datei trägt unser Logo und die amtlichen Quellen.

Die Regeln in Kürze

Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um höchstens 20 % steigen, in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB).

Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Der Vermieter muss das begründen, etwa mit dem Mietspiegel, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB).

Fristen: Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung, wirksam frühestens 15 Monate danach. Die neue Miete gilt ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens; zustimmen müssen Sie bis zum Ende des zweiten Monats (§ 558b BGB).

Nicht von diesem Check erfasst

Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Regeln: Bei einer Staffelmiete steigt die Miete nur nach den vereinbarten Stufen, bei einer Indexmiete mit dem Verbraucherpreisindex. Erhöhungen nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) zählen nicht zur Kappungsgrenze.

Bei Streit hilft der örtliche Mieterverein. Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?

Höchstens 20 %, in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens 15 % (Kappungsgrenze, § 558 Abs. 3 BGB). Zusätzlich darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden.

Ab wann gilt die neue Miete?

Ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Kommt das Schreiben im Oktober an, gilt die neue Miete ab 1. Januar – frühestens aber 15 Monate nach der letzten Erhöhung oder dem Einzug.

Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?

Wenn sie formal korrekt begründet ist und die Grenzen einhält, ja. Sie haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Ist sie zu hoch, können Sie teilweise zustimmen. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete kann frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt werden und wird frühestens 15 Monate danach wirksam. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen sind davon getrennt.