Mieterhöhung prüfen
Sie haben ein Schreiben vom Vermieter bekommen? Der Check prüft Kappungsgrenze, Sperrfrist und ortsübliche Vergleichsmiete und sagt Ihnen, ab wann die neue Miete gilt.
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Fachlich geprüft am 12.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage
| Erhöhung | +100,00 € (12,5 %) |
| Steigerung in drei Jahren | 12,5 % von höchstens 15 % |
| Höchstmiete nach Kappungsgrenze | 920,00 € |
| Zulässig höchstens | 920,00 € |
Als PDF mit Ihren Zahlen · mit Tilgungsplan bzw. Verlauf, zum Ausdrucken oder für die Bank
Die Regeln in Kürze
Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um höchstens 20 % steigen, in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt um höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB).
Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Der Vermieter muss das begründen, etwa mit dem Mietspiegel, einem Gutachten oder drei Vergleichswohnungen (§ 558a BGB).
Fristen: Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung, wirksam frühestens 15 Monate danach. Die neue Miete gilt ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens; zustimmen müssen Sie bis zum Ende des zweiten Monats (§ 558b BGB).
Nicht von diesem Check erfasst
Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Regeln: Bei einer Staffelmiete steigt die Miete nur nach den vereinbarten Stufen, bei einer Indexmiete mit dem Verbraucherpreisindex. Erhöhungen nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) zählen nicht zur Kappungsgrenze.
Bei Streit hilft der örtliche Mieterverein. Dieser Check ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?
Höchstens 20 %, in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens 15 % (Kappungsgrenze, § 558 Abs. 3 BGB). Zusätzlich darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschritten werden.
Ab wann gilt die neue Miete?
Ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Kommt das Schreiben im Oktober an, gilt die neue Miete ab 1. Januar – frühestens aber 15 Monate nach der letzten Erhöhung oder dem Einzug.
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?
Wenn sie formal korrekt begründet ist und die Grenzen einhält, ja. Sie haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit. Ist sie zu hoch, können Sie teilweise zustimmen. Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete kann frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung verlangt werden und wird frühestens 15 Monate danach wirksam. Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen sind davon getrennt.
