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Notarkosten und Grundbuchkosten berechnen

Was kosten Notar und Grundbuchamt beim Immobilienkauf wirklich? Der Rechner nutzt die gesetzliche Gebührentabelle B des GNotKG – nicht nur eine Faustformel.

Kurz gesagt Notar- und Grundbuchkosten liegen zusammen meist bei 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Sie richten sich nach der gesetzlichen Gebührentabelle B des GNotKG: 2,0 Gebühren für den Kaufvertrag, je 0,5 für Vollzug und Betreuung, 1,0 für die Grundschuld; beim Grundbuch 1,0 für die Eigentumsumschreibung.
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Fachlich geprüft am 12.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage

Kauf

Die Grundschuld entspricht meist dem Darlehensbetrag.

Notar und Grundbuch zusammen3.050 €2,75 % vom Kaufpreis · statt pauschal 2 %

Notar

Beurkundung Kaufvertrag (2,0)600,00 €
Vollzug (0,5)150,00 €
Betreuung (0,5)150,00 €
Grundschuldbestellung (1,0)635,00 €
Auslagen, Post, Dokumente (pauschal)120,00 €
+ 19 % Umsatzsteuer314,45 €
Notar gesamt1.969,45 €

Grundbuchamt

Auflassungsvormerkung (0,5)150,00 €
Eigentumsumschreibung (1,0)300,00 €
Eintragung Grundschuld (1,0)635,00 €
Grundbuch gesamt (ohne USt)1.085,00 €

Volle Gebühr (1,0) nach Tabelle B für 111.000 €: 300,00 €. Zusätzliche Tätigkeiten (z. B. Treuhand, Löschung alter Grundschulden, Genehmigungen) kosten extra.

Alle Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuer 6,5 %: 7.215 € + Notar und Grundbuch 3.050 € = 10.270 € ohne Makler.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf?

Zusammen meist 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Der Notar berechnet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): 2,0 Gebühren für den Kaufvertrag, je 0,5 für Vollzug und Betreuung, 1,0 für die Grundschuld, plus Umsatzsteuer. Das Grundbuchamt verlangt 1,0 für die Eigentumsumschreibung, 0,5 für die Vormerkung und 1,0 für die Grundschuld.

Wer zahlt die Notarkosten?

In der Regel der Käufer, so ist es in fast allen Kaufverträgen geregelt. Die Löschung alter Grundschulden des Verkäufers zahlt der Verkäufer.

Sind Notarkosten verhandelbar?

Nein. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und bei jedem Notar gleich. Unterschiede entstehen nur durch zusätzliche Tätigkeiten.

Kann ich Notarkosten von der Steuer absetzen?

Bei vermieteten Immobilien ja: Die Kosten für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung erhöhen die Anschaffungskosten (Abschreibung), die Kosten für die Grundschuld sind sofort als Werbungskosten absetzbar.