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Betrug bei Wohnungsanzeigen erkennen: Warnzeichen und Hilfe

Eine seriöse Wohnung mieten Sie erst nach Besichtigung und Vertragsunterschrift, und Geld fließt frühestens zum Mietbeginn. Wer vorher Geld, Ausweiskopien oder Zahlungen für Schlüssel verlangt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Betrüger. Haben Sie schon gezahlt, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank und die Polizei.

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Foto: Help Stay auf Unsplash

Fachlich geprüft von Benjamin Hemmati, Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschadenbewertung (DGuSV e.V.) · Stand 05.10.2026

Kurz gesagt: So erkennen Sie gefälschte Wohnungsanzeigen: Vorkasse, Schlüssel per Post, Vermieter im Ausland. Und was Sie tun, wenn Sie schon gezahlt haben.

Die typische Masche

Betrüger veröffentlichen Anzeigen für schöne Wohnungen zu auffällig niedrigen Mieten, oft mit Fotos, die aus anderen Anzeigen kopiert sind. Auf eine Anfrage antwortet ein angeblicher Vermieter, der gerade im Ausland lebt und deshalb keine Besichtigung anbieten kann. Er bietet an, den Schlüssel per Post oder über einen Treuhanddienst zu schicken, sobald Kaution und erste Miete überwiesen sind.

Eine andere Variante zielt auf Ihre Daten: Schon vor der Besichtigung sollen Sie eine Ausweiskopie, Gehaltsnachweise und Kontodaten schicken. Damit eröffnen Täter später Konten, schließen Verträge auf Ihren Namen ab oder bestellen Waren. Gerade in Städten mit wenig freiem Wohnraum ist der Druck groß, schnell zuzusagen. Genau darauf setzen die Täter.

Diese Warnzeichen sollten Sie stoppen

  • Vorkasse: Kaution, erste Miete oder eine „Reservierungsgebühr“ vor Besichtigung und Vertrag
  • Schlüssel per Post oder über einen angeblichen Treuhand- oder Lieferdienst
  • Vermieter im Ausland, der keine Besichtigung ermöglicht und keinen Ansprechpartner vor Ort nennt
  • Zu günstig: Miete deutlich unter dem, was vergleichbare Wohnungen in der Lage kosten
  • Ausweiskopie vorab, bevor Sie die Wohnung gesehen haben
  • Kontakt nur außerhalb der Plattform, etwa per Messenger oder private E-Mail
  • Zeitdruck und emotionale Geschichten, die eine schnelle Zahlung rechtfertigen sollen
  • Zahlung per Bargeldtransfer, Gutscheinkarte oder Kryptowährung

Ob eine Miete realistisch ist, zeigen der Mietspiegel-Rechner und der Preisatlas.

Wie seriöse Vermietung abläuft

Bei einer echten Vermietung besichtigen Sie die Wohnung vor Ort, mit dem Vermieter, der Hausverwaltung oder einem Makler. Danach unterschreiben beide Seiten den Mietvertrag. Die Kaution dürfen Sie in drei Monatsraten zahlen, die erste wird mit Beginn des Mietverhältnisses fällig (§ 551 BGB). Den Schlüssel bekommen Sie bei der Übergabe, meist mit Protokoll.

Eine Maklerprovision zahlen Sie als Mieter nur, wenn Sie den Makler selbst beauftragt haben. Gebühren für Besichtigungen oder Bewerbungsunterlagen sind unzulässig.

Seit Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen in Euro, ob Name und IBAN des Empfängers zusammenpassen. Meldet Ihre Bank eine Abweichung, überweisen Sie nicht. Mehr zum Ablauf steht im Ratgeber Wohnung mieten.

Ausweis und Unterlagen schützen

Eine Ausweiskopie gehört nicht in die erste Nachricht. Vermieter dürfen die Identität vor Vertragsschluss prüfen, dafür reicht meist das Vorzeigen des Ausweises bei der Besichtigung. Wenn Sie doch eine Kopie schicken, schwärzen Sie alles, was der Vermieter nicht braucht, vor allem Zugangs- und Seriennummer, und schreiben Sie quer darüber „Kopie für Mietbewerbung, Name des Vermieters, Datum“.

Gehaltsnachweise und Bonitätsauskünfte geben Sie erst, wenn Sie die Wohnung gesehen haben und ernsthaft in Frage kommen. Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer haben in einer Mietbewerbung nichts zu suchen.

Was tun, wenn Sie betroffen sind?

  1. Bank sofort anrufen: Bitten Sie, die Überweisung zurückzurufen. Je schneller, desto eher lässt sich das Geld noch stoppen. Echtzeitüberweisungen sind meist nicht mehr rückholbar.
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten, persönlich oder über die Onlinewache Ihres Bundeslandes. Betrug ist eine Straftat (§ 263 StGB).
  3. Beweise sichern: Anzeige, Nachrichten, E-Mails, Kontodaten und Überweisungsbeleg speichern.
  4. Anzeige der Plattform melden, damit sie entfernt wird.
  5. Bei weitergegebenen Ausweisdaten: Polizei informieren, Bonitätsauskunft regelmäßig prüfen und Konten im Blick behalten.

Schicken Sie den Betrügern kein weiteres Geld, auch wenn sie eine Rückzahlung gegen eine „Gebühr“ versprechen. Das ist eine häufige zweite Masche.

So schützt Heimziel Suchende

Heimziel prüft gewerbliche Anbieter vor der Freischaltung. Privatanbieter bestätigen ihre Handynummer, und ihre erste Anzeige prüft ein Mensch. Anzeigen mit typischen Betrugsmustern wie Vorkasse oder Kontodaten im Text werden automatisch erkannt und zurückgehalten. Jede Anzeige können Sie über die Meldefunktion melden.

Bleiben Sie trotzdem wachsam: Keine Prüfung ersetzt Ihren gesunden Menschenverstand. Zahlen Sie nie, bevor Sie die Wohnung gesehen und einen Vertrag unterschrieben haben. Mit dem Suchauftrag bekommen Sie neue Angebote direkt per E-Mail und müssen nicht auf Anzeigen außerhalb seriöser Plattformen ausweichen.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine gefälschte Wohnungsanzeige?

Typisch sind eine sehr günstige Miete, ein Vermieter im Ausland ohne Besichtigung, Schlüssel per Post und die Forderung nach Geld oder einer Ausweiskopie vorab.

Darf der Vermieter vor der Besichtigung Geld verlangen?

Nein. Die Kaution wird frühestens mit Beginn des Mietverhältnisses fällig und darf in drei Raten gezahlt werden. Reservierungs- oder Besichtigungsgebühren sind ein Warnsignal.

Ich habe an einen Betrüger überwiesen, was nun?

Rufen Sie sofort Ihre Bank an und bitten Sie um Rückruf der Zahlung. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und sichern Sie alle Nachrichten und Belege.

Soll ich eine Ausweiskopie an Vermieter schicken?

Nicht vor der Besichtigung. Wenn eine Kopie nötig ist, schwärzen Sie nicht benötigte Daten und kennzeichnen Sie sie als Kopie für die Mietbewerbung.

Ist eine Wohnung mit Schlüsselübergabe per Post seriös?

Nein. Das ist eine der häufigsten Betrugsmaschen. Seriöse Vermieter übergeben den Schlüssel persönlich nach Vertragsschluss.

Rechtsgrundlagen: § 263 StGB (Betrug) · § 551 BGB (Mietsicherheit) · § 2 WoVermittG (Maklerprovision)

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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