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Mietspiegel Bremen: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Bremer Mietspiegel, gültig ab 01.01.2024 Anpassung fällig ca. 12/2025 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Freie Hansestadt Bremen

Neuer Mietspiegel erwartet Der Mietspiegel (Bremer Mietspiegel) hätte bis etwa 31.12.2025 angepasst werden müssen. Den aktuellen Stand erfahren Sie bei der Stadt. Zur Quelle

Mietspiegel Bremen auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Bremer Mietspiegel
Stand
veröffentlicht zum 01.01.2024
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 12/2025 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Freie Hansestadt Bremen

Offizieller Mietspiegel-Rechner Mietspiegel beim Herausgeber

Ob die nach zwei Jahren fällige Anpassung bereits veröffentlicht ist, konnten wir nicht bestätigen.

Für Bremen konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Bremen (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Bremen

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Bremische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Stadt Bremen, nicht Bremerhaven), gültig bis 31.12.2029.

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Häufige Fragen

Gilt in Bremen die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Bremische Mietpreisbegrenzungsverordnung (Stadt Bremen, nicht Bremerhaven)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Bremen?

Beim Herausgeber (Freie Hansestadt Bremen); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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