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Heizungstausch: Kosten und Förderung

Wärmepumpe oder neue Gasheizung? Der Rechner zeigt Ihren Zuschuss nach den aktuellen KfW-Regeln, die Heizkosten beider Varianten und wann sich die Wärmepumpe rechnet.

Kurz gesagt Für eine Wärmepumpe zahlt die KfW seit Juli 2026 30 % Grundförderung, selbst nutzende Eigentümer bekommen bis 31.01.2027 16 % Klimabonus und je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus – höchstens 70 %, bei kleinen Einkommen 80 %, auf bis zu 28.000 € Kosten. Die 65-%-Pflicht gibt es seit 29.07.2026 nicht mehr.
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Fachlich geprüft am 13.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage

Ihr Haus und Ihre Heizung

Heizöl: Liter × 10 ergibt ungefähr die kWh.

Preise

Förderung

Zuschuss für die Wärmepumpe12.880 €46 % von 28.000 € förderfähigen Kosten · Eigenanteil 19.120 €
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Einkommensbonus (Einkommen angeben)0 %
Fördersatz (höchstens 70 %)46 %
Förderfähige Höchstkosten erste Wohneinheit28.000 €

Heizkosten im Jahr

Bisher (Gas, 19.600 kWh)2.352 €
Wärmepumpe (5.206 kWh Strom)1.406 €
Neue Gas-Brennwertheizung (18.109 kWh)2.173 €
Wärmepumpe spart gegenüber Gas767 €
Kosten in 15 Jahren: Wärmepumpe40.205 €
Kosten in 15 Jahren: Gasheizung41.596 €

Der Mehrpreis der Wärmepumpe nach Förderung ist nach rund 13,2 Jahren durch niedrigere Heizkosten wieder drin.

Gerechnet ohne künftige Preissteigerungen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil Bio-Brennstoff nutzen (10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040); der CO₂-Preis liegt 2026 bei 55–65 € je Tonne, ab 2028 ist der EU-Emissionshandel geplant.

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Heizkosten und CO₂-Kosten Modernisierungsumlage (Vermieter)

Häufige Fragen

Gilt noch die 65-Prozent-Regel?

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das Gebäudeenergiegesetz ersetzt; seit 29.07.2026 ist die Pflicht, beim Heizungstausch 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, gestrichen. Neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 schrittweise Bio-Brennstoffe beimischen.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Seit 21.07.2026: 30 % Grundförderung, für selbst nutzende Eigentümer ein Klimageschwindigkeitsbonus (16 % bis 31.01.2027, danach alle sechs Monate 4 Punkte weniger) und ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % bei bis zu 30.000, 40.000 oder 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Kind je 10.000 € mehr). Höchstens 70 %, bei den niedrigsten Einkommen 80 %.

Wie viel wird höchstens gefördert?

Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (ab 01.02.2027 sinkt der Betrag alle sechs Monate um 750 €), 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?

Selbst nutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen.

Kann ich statt der Förderung die Steuer nutzen?

Ja, bei selbst genutztem Wohneigentum über § 35c EStG: 20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Beides für dieselbe Maßnahme geht nicht.