Fünf Modelle: so rechnen die Länder
| Modell | Länder | Was zählt |
|---|---|---|
| Bundesmodell | Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen | Bodenrichtwert, Fläche, Baujahr, Mietniveau (Ertragswert) × Messzahl |
| Bodenwertmodell | Baden-Württemberg | Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × 1,30 ‰ (Wohnen 0,91 ‰) |
| Flächenmodell | Bayern | 0,04 €/m² Grund, 0,50 €/m² Gebäude, Wohnen 70 % |
| Wohnlagemodell | Hamburg | wie Bayern, normale Wohnlage nur 52,5 % |
| Flächen-Lage- bzw. Flächen-Faktor-Modell | Niedersachsen, Hessen | wie Bayern × (Bodenrichtwert ÷ Durchschnitt der Gemeinde)^0,3 |
Häufige Fragen
Was ist der Hebesatz?
Ein Prozentsatz, den jede Gemeinde selbst festlegt. Die Grundsteuer ist Messbetrag × Hebesatz: Bei 500 % und 80 € Messbetrag sind es 400 € im Jahr.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?
Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke – also Häuser, Wohnungen, Gewerbe und Bauland.
Warum hat sich meine Grundsteuer 2025 geändert?
Seit 2025 gelten neue Grundsteuerwerte bzw. Flächenwerte. Viele Gemeinden haben ihren Hebesatz angepasst, um insgesamt etwa gleich viel einzunehmen. Für einzelne Eigentümer kann die Steuer trotzdem deutlich steigen oder sinken.