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Mietspiegel Halle (Saale): Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Halle (Saale) 2026/2027, Fortschreibung 2026/2027 Anpassung fällig ca. 12/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Halle (Saale)
Mietspiegel Halle (Saale) auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Halle (Saale) 2026/2027
- Stand
- Fortschreibung 2026/2027
- Gültigkeit
- Anpassung fällig ca. 12/2027 (2-Jahres-Turnus)
- Herausgeber
- Stadt Halle (Saale)
Für Halle (Saale) konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Halle (Saale) (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).
Das gilt in Halle (Saale)
- Mietpreisbremse: nein
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
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Häufige Fragen
Gilt in Halle (Saale) die Mietpreisbremse?
Nein. Halle (Saale) gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Sachsen-Anhalt.
Wo finde ich den Mietspiegel Halle (Saale)?
Beim Herausgeber (Stadt Halle (Saale)); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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