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Mietspiegel Halle (Saale): Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Halle (Saale) 2026/2027, Fortschreibung 2026/2027 Anpassung fällig ca. 12/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Stadt Halle (Saale)

Mietspiegel Halle (Saale) auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Halle (Saale) 2026/2027
Stand
Fortschreibung 2026/2027
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 12/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Stadt Halle (Saale)

Mietspiegel als PDF

Für Halle (Saale) konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Halle (Saale) (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Halle (Saale)

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Halle (Saale) die Mietpreisbremse?

Nein. Halle (Saale) gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Sachsen-Anhalt.

Wo finde ich den Mietspiegel Halle (Saale)?

Beim Herausgeber (Stadt Halle (Saale)); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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