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Grundsteuer berechnen

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer – mit fünf verschiedenen Modellen je Bundesland. Der Rechner kennt alle und rechnet mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde.

Kurz gesagt Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt je nach Land nach dem Bundesmodell, dem Bodenwertmodell (Baden-Württemberg) oder einem Flächenmodell (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen); er steht im Messbescheid.
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Fachlich geprüft am 13.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage

Ihr Grundstück

Den Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie in der Hebesatz-Übersicht aller Gemeinden.

Grundsteuer im Jahr327,50 €81,88 € je Quartal · 27,29 € im Monat
Grund und Boden: 500 m² × 0,04 €20,00 €
Wohnfläche: 130 m² × 0,50 € × 70 %45,50 €
Summe Äquivalenzbeträge × Messzahlen65,50 €
× Faktor (Bodenrichtwert ÷ Gemeindedurchschnitt)^0,31,00
= Grundsteuermessbetrag65,50 €
× Hebesatz der Gemeinde500 %
= Grundsteuer im Jahr327,50 €

Hessen: Flächen-Faktor-Verfahren – Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Faktor × Hebesatz. Rechtsgrundlage: §§ 4–7 Hessisches Grundsteuergesetz.

Fällig ist die Grundsteuer meist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Vermieter dürfen sie über die Nebenkosten umlegen (§ 2 Nr. 1 BetrKV).

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Häufige Fragen

Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Den Messbetrag setzt das Finanzamt fest – je nach Bundesland nach dem Bundesmodell (Grundsteuerwert × Messzahl), dem Bodenwertmodell (Baden-Württemberg) oder einem Flächenmodell (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Hessen). Den Hebesatz beschließt die Gemeinde.

Wo finde ich meinen Messbetrag?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, den alle Eigentümer nach der Grundsteuerreform bekommen haben. Mit diesem Betrag rechnet der Rechner genau; die Flächen-Schätzung ist für alle, die den Bescheid nicht zur Hand haben.

Welche Bundesländer haben ein eigenes Modell?

Baden-Württemberg (Bodenwertmodell), Bayern (Flächenmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell) und Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren). Sachsen, Saarland, Berlin, Bremen und ab 2027 Thüringen nutzen das Bundesmodell mit eigenen Messzahlen.

Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Ja. Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und darf über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Was bedeutet ein gespaltener Hebesatz?

In Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze festlegen. In NRW haben Verwaltungsgerichte gespaltene Sätze mehrfach beanstandet; die Berufung ist offen.