Hausgeld-Check für Eigentumswohnungen
Ist das Hausgeld angemessen und reicht die Rücklage für spätere Sanierungen? Der Check ordnet das Hausgeld ein und zeigt, was Sie als Vermieter selbst tragen.
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Fachlich geprüft am 12.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage
| Erhaltungsrücklage (geschätzt) | 70 € / Monat (0,94 €/m²) |
| Richtwert nach Gebäudealter (II. BV 2026) | 91 € / Monat (1,22 €/m²) |
| Obere Orientierung (Petersche Formel) | 246 € / Monat (3,28 €/m²) |
| Verwaltung | 35 € |
| Nicht umlagefähig (tragen Sie selbst) | 105 € |
| Umlagefähig auf Mieter (Heizung, Wasser, Müll, Versicherung …) | 215 € |
Gebäudealter: 31 Jahre. In diesem Alter stehen oft Dach, Fassade, Fenster oder Heizung an.
Als PDF mit Ihren Zahlen · mit Tilgungsplan bzw. Verlauf, zum Ausdrucken oder für die Bank
Vor dem Kauf anfordern
Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung der letzten zwei Jahre, Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung, Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Stand der Erhaltungsrücklage und Energieausweis. Wichtig: Gibt es beschlossene Sonderumlagen oder Hausgeldrückstände?
So rechnet der Check
Richtwert für die Rücklage sind die Instandhaltungspauschalen der II. Berechnungsverordnung ab 2026: 11,50 € je m² und Jahr für Gebäude unter 22 Jahren, 14,58 € ab 22 Jahren und 18,62 € ab 32 Jahren. Als obere Orientierung zeigen wir die Petersche Formel (Baukosten je m² × 1,5 ÷ 80 Jahre × 70 %). Beides ist eine Orientierung, keine Pflicht.
Nicht umlagefähig sind vor allem Rücklage, Verwaltung, Kontoführung und Reparaturen. Zum Vergleich: Die Verwaltungspauschale für Eigentumswohnungen liegt 2026 bei 445,32 € im Jahr, rund 37 € im Monat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist ein normales Hausgeld?
Meist 2,50 bis 4,50 € je m² Wohnfläche im Monat. Höher ist es oft, wenn Heizung und Warmwasser, ein Aufzug, Hausmeister oder eine Tiefgarage enthalten sind.
Welcher Teil des Hausgelds ist umlagefähig?
Umlagefähig auf Mieter sind die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, etwa Heizung, Wasser, Müll, Gebäudeversicherung, Hausmeister und Reinigung. Nicht umlagefähig sind Verwaltung, Erhaltungsrücklage, Reparaturen und Bankgebühren.
Wie hoch sollte die Erhaltungsrücklage sein?
Orientierung geben die Instandhaltungspauschalen der II. Berechnungsverordnung (ab 2026: 11,50 € je m² und Jahr unter 22 Jahren, 14,58 € ab 22 und 18,62 € ab 32 Jahren). Die Petersche Formel (Baukosten je m² × 1,5 ÷ 80 × 70 %) liegt deutlich höher und gilt als obere Orientierung.
Was ist eine Sonderumlage?
Eine zusätzliche Zahlung, die die Eigentümerversammlung beschließt, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht reicht. Fragen Sie vor dem Kauf nach beschlossenen und geplanten Sonderumlagen und regeln Sie im Kaufvertrag, wer sie zahlt.
