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Modernisierungsumlage berechnen
Wie stark darf die Miete nach einer Modernisierung steigen? Der Rechner verteilt die Kosten auf Ihre Wohnung und prüft die Kappungsgrenzen nach § 559 BGB.
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Fachlich geprüft am 12.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage
| Kosten minus Instandhaltung und Förderung | 60.000 € |
| Umlage 8 % im Jahr (ganzes Haus) | 4.800 € |
| Anteil Ihrer Wohnung (16,7 % der Fläche) | 66,67 € / Monat |
| Kappungsgrenze (3 €/m² in 6 Jahren) | 210,00 € / Monat |
| Erlaubt | +66,67 € |
Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt (drei Monate vorher, § 555c BGB) und begründet werden. Sie gilt ab dem dritten Monat nach Zugang der Erklärung. Mieter können sich auf eine unzumutbare Härte berufen (§ 559 Abs. 4 BGB).
Als PDF mit Ihren Zahlen · mit Tilgungsplan bzw. Verlauf, zum Ausdrucken oder für die Bank
Häufige Fragen
Wie viel Modernisierungsumlage ist erlaubt?
Der Vermieter darf 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Abzuziehen sind Instandhaltungsanteile und Fördermittel.
Was ist die Kappungsgrenze bei Modernisierung?
Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete durch Modernisierungen um höchstens 3 € je m² steigen, bei einer Miete unter 7 € je m² um höchstens 2 € je m² (§ 559 Abs. 3a BGB).
Was gilt beim Heizungstausch?
Für eine neue Heizung nach dem Gebäudeenergiegesetz kann der Vermieter 10 % der Kosten umlegen, wenn er Fördermittel in Anspruch nimmt und diese abzieht; die Miete darf dadurch höchstens um 0,50 € je m² steigen (§ 559e BGB).
