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Modernisierungsumlage berechnen

Wie stark darf die Miete nach einer Modernisierung steigen? Der Rechner verteilt die Kosten auf Ihre Wohnung und prüft die Kappungsgrenzen nach § 559 BGB.

Kurz gesagt Nach einer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten pro Jahr auf die Miete umlegen. In sechs Jahren darf die Miete dadurch höchstens um 3 € je m² steigen, bei Mieten unter 7 € je m² um höchstens 2 € (§ 559 BGB).
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Fachlich geprüft am 12.10.2026 · Werte nach aktueller Rechtslage

Modernisierung

Ersetzt die Modernisierung ohnehin fällige Reparaturen (z. B. alte Fenster), muss dieser Anteil abgezogen werden. Im vereinfachten Verfahren bis 10.000 € pro Wohnung: pauschal 30 %.

Wohnung

Zulässige Mieterhöhung+66,67 € / Monatneue Kaltmiete 766,67 € · +9,5 %
Kosten minus Instandhaltung und Förderung60.000 €
Umlage 8 % im Jahr (ganzes Haus)4.800 €
Anteil Ihrer Wohnung (16,7 % der Fläche)66,67 € / Monat
Kappungsgrenze (3 €/m² in 6 Jahren)210,00 € / Monat
Erlaubt+66,67 €

Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt (drei Monate vorher, § 555c BGB) und begründet werden. Sie gilt ab dem dritten Monat nach Zugang der Erklärung. Mieter können sich auf eine unzumutbare Härte berufen (§ 559 Abs. 4 BGB).

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Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete prüfen

Häufige Fragen

Wie viel Modernisierungsumlage ist erlaubt?

Der Vermieter darf 8 % der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umlegen (§ 559 BGB). Abzuziehen sind Instandhaltungsanteile und Fördermittel.

Was ist die Kappungsgrenze bei Modernisierung?

Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete durch Modernisierungen um höchstens 3 € je m² steigen, bei einer Miete unter 7 € je m² um höchstens 2 € je m² (§ 559 Abs. 3a BGB).

Was gilt beim Heizungstausch?

Für eine neue Heizung nach dem Gebäudeenergiegesetz kann der Vermieter 10 % der Kosten umlegen, wenn er Fördermittel in Anspruch nimmt und diese abzieht; die Miete darf dadurch höchstens um 0,50 € je m² steigen (§ 559e BGB).