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Grundsteuer Bartenshagen-Parkentin

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Bartenshagen-Parkentin.

Kurz gesagt Bartenshagen-Parkentin (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 270 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 270 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 155 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Bartenshagen-Parkentin unter dem Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern (395 %).
270 %Grundsteuer B
426 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.302 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Bartenshagen-Parkentin

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Bartenshagen-Parkentin

Mecklenburg-Vorpommern rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 270 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
108,00 €9,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
216,00 €18,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
405,00 €33,75 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Bartenshagen-Parkentin im Vergleich

Bartenshagen-Parkentin270 %
Landkreis Landkreis Rostock (Mittel)330 %
Mecklenburg-Vorpommern (Mittel)395 %

Bartenshagen-Parkentin hat den 61.-niedrigsten Hebesatz von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern – 91 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 425 %, 2025 bei 270 % (-155 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Landkreis Rostock

So berechnet Mecklenburg-Vorpommern die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Bartenshagen-Parkentin setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern

Grundsteuer-Rechner Bartenshagen-Parkentin für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Bartenshagen-Parkentin aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bartenshagen-Parkentin?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Bartenshagen-Parkentin 270 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 426 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bartenshagen-Parkentin?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 270 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Mecklenburg-Vorpommern nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Bartenshagen-Parkentin fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.