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Grundsteuer Emmerich am Rhein

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Emmerich am Rhein.

Kurz gesagt Emmerich am Rhein (Kreis Kleve, Nordrhein-Westfalen) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 671 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 671 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 170 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Emmerich am Rhein unter dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen (676 %).
671 %Grundsteuer B
341 %Grundsteuer A
425 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 31.736 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Emmerich am Rhein

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Emmerich am Rhein

Nordrhein-Westfalen rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 671 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
268,40 €22,37 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
536,80 €44,73 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
1.006,50 €83,88 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Emmerich am Rhein im Vergleich

Emmerich am Rhein671 %
Kreis Kleve (Mittel)561 %
Nordrhein-Westfalen (Mittel)676 %

Emmerich am Rhein hat den 212.-niedrigsten Hebesatz von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – 47 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 501 %, 2025 bei 671 % (+170 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Kleve

GemeindeHebesatz B
Straelen429 %
Weeze475 %
Kranenburg476 %
Bedburg-Hau478 %
Uedem532 %
Rees533 %
Kleve536 %
Kerken544 %
Wachtendonk581 %
Kevelaer585 %
Issum588 %
Geldern618 %
Rheurdt630 %
Goch642 %
Kalkar656 %

So berechnet Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Emmerich am Rhein setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen. Mehrere Verwaltungsgerichte haben gespaltene Sätze beanstandet; die Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist offen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer-Rechner Emmerich am Rhein für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Emmerich am Rhein aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Emmerich am Rhein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Emmerich am Rhein 671 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 341 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Emmerich am Rhein?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 671 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Nordrhein-Westfalen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Emmerich am Rhein fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Emmerich am Rhein unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Nordrhein-Westfalen erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Emmerich am Rhein ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 671 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.