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Grundsteuer Fischerbach

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Fischerbach.

Kurz gesagt Fischerbach (Landkreis Ortenaukreis, Baden-Württemberg) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 430 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 80 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Fischerbach über dem Durchschnitt in Baden-Württemberg (323 %).
430 %Grundsteuer B
560 %Grundsteuer A
350 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.717 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Fischerbach

Ohne Bescheid? Mit Flächen und Bodenrichtwert schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Fischerbach

Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell. Mit dem Hebesatz von 430 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 250 €/m²
489,12 €40,76 €
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 500 €/m²
978,25 €81,52 €
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 900 €/m²
1.760,85 €146,74 €
Eigentumswohnung, 60 m² Grundanteil
Bodenrichtwert 500 €/m²
117,39 €9,78 €

In Baden-Württemberg zählt nur der Boden: Fläche × Bodenrichtwert × 0,91 ‰ für Wohngrundstücke.

Hebesatz Fischerbach im Vergleich

Fischerbach430 %
Landkreis Ortenaukreis (Mittel)369 %
Baden-Württemberg (Mittel)323 %

Fischerbach hat den 880.-niedrigsten Hebesatz von 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg – 19 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 350 %, 2025 bei 430 % (+80 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Ortenaukreis

So berechnet Baden-Württemberg die Grundsteuer

Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: §§ 38, 40 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Fischerbach setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

Grundsteuer-Rechner Fischerbach für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Fischerbach aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Fischerbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Fischerbach 430 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 560 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Fischerbach?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 430 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Baden-Württemberg nutzt das Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Fischerbach fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.