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Grundsteuer Großrinderfeld

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Großrinderfeld.

Kurz gesagt Großrinderfeld (Landkreis Main-Tauber-Kreis, Baden-Württemberg) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 440 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 440 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 80 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Großrinderfeld über dem Durchschnitt in Baden-Württemberg (323 %).
440 %Grundsteuer B
380 %Grundsteuer A
360 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 4.101 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Großrinderfeld

Ohne Bescheid? Mit Flächen und Bodenrichtwert schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Großrinderfeld

Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell. Mit dem Hebesatz von 440 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 250 €/m²
500,50 €41,71 €
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 500 €/m²
1.001,00 €83,42 €
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 900 €/m²
1.801,80 €150,15 €
Eigentumswohnung, 60 m² Grundanteil
Bodenrichtwert 500 €/m²
120,12 €10,01 €

In Baden-Württemberg zählt nur der Boden: Fläche × Bodenrichtwert × 0,91 ‰ für Wohngrundstücke.

Hebesatz Großrinderfeld im Vergleich

Großrinderfeld440 %
Landkreis Main-Tauber-Kreis (Mittel)770 %
Baden-Württemberg (Mittel)323 %

Großrinderfeld hat den 898.-niedrigsten Hebesatz von 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg – 18 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 360 %, 2025 bei 440 % (+80 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Main-Tauber-Kreis

So berechnet Baden-Württemberg die Grundsteuer

Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: §§ 38, 40 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Großrinderfeld setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

Grundsteuer-Rechner Großrinderfeld für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Großrinderfeld aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Großrinderfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Großrinderfeld 440 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 380 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Großrinderfeld?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 440 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Baden-Württemberg nutzt das Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Großrinderfeld fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.