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Grundsteuer Heiligenstadt i.OFr.

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Heiligenstadt i.OFr..

Kurz gesagt Heiligenstadt i.OFr. (Landkreis Bamberg, Bayern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 210 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 210 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 280 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Heiligenstadt i.OFr. unter dem Durchschnitt in Bayern (280 %).
210 %Grundsteuer B
480 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 3.661 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Heiligenstadt i.OFr.

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Heiligenstadt i.OFr.

Bayern rechnet nach dem Flächenmodell. Mit dem Hebesatz von 210 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus
130 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück
137,55 €11,46 €
Eigentumswohnung
75 m² Wohnfläche, 60 m² anteiliges Grundstück
60,16 €5,01 €
Baugrundstück
600 m², unbebaut
50,40 €4,20 €

Gerechnet mit den Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Grund und 0,50 €/m² Wohnfläche (Messzahl Wohnen 70 %).

Hebesatz Heiligenstadt i.OFr. im Vergleich

Heiligenstadt i.OFr.210 %
Landkreis Bamberg (Mittel)220 %
Bayern (Mittel)280 %

Heiligenstadt i.OFr. hat den 463.-niedrigsten Hebesatz von 2.056 Gemeinden in Bayern – 75 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 490 %, 2025 bei 210 % (-280 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Bamberg

So berechnet Bayern die Grundsteuer

Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Grundlage: Art. 2–4 Bayerisches Grundsteuergesetz (Fassung ab 01.01.2026). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Heiligenstadt i.OFr. setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Bayern

Grundsteuer-Rechner Heiligenstadt i.OFr. für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Heiligenstadt i.OFr. aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Heiligenstadt i.OFr.?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Heiligenstadt i.OFr. 210 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 480 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Heiligenstadt i.OFr.?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 210 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Bayern nutzt das Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Heiligenstadt i.OFr. fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.