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Grundsteuer Karlsdorf-Neuthard

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Karlsdorf-Neuthard.

Kurz gesagt Karlsdorf-Neuthard (Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 150 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 150 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 150 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Karlsdorf-Neuthard unter dem Durchschnitt in Baden-Württemberg (323 %).
150 %Grundsteuer B
270 %Grundsteuer A
340 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 10.673 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Karlsdorf-Neuthard

Ohne Bescheid? Mit Flächen und Bodenrichtwert schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Karlsdorf-Neuthard

Baden-Württemberg rechnet nach dem Bodenwertmodell. Mit dem Hebesatz von 150 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 250 €/m²
170,62 €14,22 €
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 500 €/m²
341,25 €28,44 €
Einfamilienhaus, 500 m² Grundstück
Bodenrichtwert 900 €/m²
614,25 €51,19 €
Eigentumswohnung, 60 m² Grundanteil
Bodenrichtwert 500 €/m²
40,95 €3,41 €

In Baden-Württemberg zählt nur der Boden: Fläche × Bodenrichtwert × 0,91 ‰ für Wohngrundstücke.

Hebesatz Karlsdorf-Neuthard im Vergleich

Karlsdorf-Neuthard150 %
Landkreis Karlsruhe (Mittel)187 %
Baden-Württemberg (Mittel)323 %

Karlsdorf-Neuthard hat den 53.-niedrigsten Hebesatz von 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg – 94 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 300 %, 2025 bei 150 % (-150 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Karlsruhe

So berechnet Baden-Württemberg die Grundsteuer

Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: §§ 38, 40 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Karlsdorf-Neuthard setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Baden-Württemberg

Grundsteuer-Rechner Karlsdorf-Neuthard für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Karlsdorf-Neuthard aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Karlsdorf-Neuthard?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Karlsdorf-Neuthard 150 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 270 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Karlsdorf-Neuthard?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 150 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Baden-Württemberg nutzt das Bodenwertmodell: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Karlsdorf-Neuthard fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.