Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Thüringen / Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Grundsteuer Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Lausnitz b. Neustadt an der Orla.

Kurz gesagt Lausnitz b. Neustadt an der Orla (Landkreis Saale-Orla-Kreis, Thüringen) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 389 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 389 € im Jahr. Damit liegt Lausnitz b. Neustadt an der Orla unter dem Durchschnitt in Thüringen (417 %).
389 %Grundsteuer B
271 %Grundsteuer A
395 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 281 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lausnitz b. Neustadt an der Orla

Thüringen rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 389 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
155,60 €12,97 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
311,20 €25,93 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
583,50 €48,63 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Lausnitz b. Neustadt an der Orla im Vergleich

Lausnitz b. Neustadt an der Orla389 %
Landkreis Saale-Orla-Kreis (Mittel)399 %
Thüringen (Mittel)417 %

Lausnitz b. Neustadt an der Orla hat den 34.-niedrigsten Hebesatz von 605 Gemeinden in Thüringen – 68 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 389 %, 2025 bei 389 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Saale-Orla-Kreis

So berechnet Thüringen die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Lausnitz b. Neustadt an der Orla setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Thüringen

Grundsteuer-Rechner Lausnitz b. Neustadt an der Orla für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Lausnitz b. Neustadt an der Orla aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lausnitz b. Neustadt an der Orla?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Lausnitz b. Neustadt an der Orla 389 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 271 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lausnitz b. Neustadt an der Orla?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 389 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Thüringen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Lausnitz b. Neustadt an der Orla fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.