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Grundsteuer Lengerich

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Lengerich.

Kurz gesagt Lengerich (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 528 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 528 € im Jahr. Damit liegt Lengerich unter dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen (676 %).
528 %Grundsteuer B
285 %Grundsteuer A
442 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 22.591 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Lengerich

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lengerich

Nordrhein-Westfalen rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 528 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
211,20 €17,60 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
422,40 €35,20 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
792,00 €66,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Lengerich im Vergleich

Lengerich528 %
Kreis Steinfurt (Mittel)653 %
Nordrhein-Westfalen (Mittel)676 %

Lengerich hat den 72.-niedrigsten Hebesatz von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – 82 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 528 %, 2025 bei 528 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Steinfurt

GemeindeHebesatz B
Wettringen490 %
Ochtrup498 %
Lotte535 %
Altenberge558 %
Neuenkirchen568 %
Greven580 %
Hopsten589 %
Westerkappeln630 %
Steinfurt642 %
Ibbenbüren642 %
Hörstel645 %
Lienen660 %
Ladbergen661 %
Nordwalde664 %
Horstmar664 %
Metelen688 %
Tecklenburg701 %
Mettingen710 %
Recke743 %
Emsdetten759 %
Rheine760 %
Laer870 %
Saerbeck877 %

So berechnet Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Lengerich setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen. Mehrere Verwaltungsgerichte haben gespaltene Sätze beanstandet; die Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist offen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer-Rechner Lengerich für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Lengerich aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lengerich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Lengerich 528 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 285 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lengerich?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 528 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Nordrhein-Westfalen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Lengerich fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Lengerich unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Nordrhein-Westfalen erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Lengerich ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 528 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.