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Grundsteuer Monheim am Rhein

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Monheim am Rhein.

Kurz gesagt Monheim am Rhein (Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 1000 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 1000 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 718 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Monheim am Rhein über dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen (676 %).
1000 %Grundsteuer B
1000 %Grundsteuer A
250 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 43.716 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Monheim am Rhein

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Monheim am Rhein

Nordrhein-Westfalen rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 1000 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
400,00 €33,33 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
800,00 €66,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
1.500,00 €125,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Monheim am Rhein im Vergleich

Monheim am Rhein1000 %
Kreis Mettmann (Mittel)717 %
Nordrhein-Westfalen (Mittel)676 %

Monheim am Rhein hat den 389.-niedrigsten Hebesatz von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – 2 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 282 %, 2025 bei 1000 % (+718 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Mettmann

GemeindeHebesatz B
Langenfeld (Rhld.)418 %
Ratingen440 %
Haan510 %
Hilden580 %
Erkrath652 %
Wülfrath720 %
Velbert931 %
Mettmann932 %
Heiligenhaus983 %

So berechnet Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Monheim am Rhein setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen. Mehrere Verwaltungsgerichte haben gespaltene Sätze beanstandet; die Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist offen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer-Rechner Monheim am Rhein für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Monheim am Rhein aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Monheim am Rhein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Monheim am Rhein 1000 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 1000 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Monheim am Rhein?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 1000 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Nordrhein-Westfalen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Monheim am Rhein fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Monheim am Rhein unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Nordrhein-Westfalen erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Monheim am Rhein ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 1000 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.