Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Rheinland-Pfalz / Neuhütten

Grundsteuer Neuhütten

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Neuhütten.

Kurz gesagt Neuhütten (Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 545 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 545 € im Jahr. Damit liegt Neuhütten über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
545 %Grundsteuer B
450 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 716 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Neuhütten

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Neuhütten

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 545 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
218,00 €18,17 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
436,00 €36,33 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
817,50 €68,13 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Neuhütten im Vergleich

Neuhütten545 %
Landkreis Trier-Saarburg (Mittel)489 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Neuhütten hat den 1904.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 17 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 545 %, 2025 bei 545 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Trier-Saarburg

GemeindeHebesatz B
Freudenburg500 %
Kastel-Staadt500 %
Wiltingen510 %
Damflos510 %
Tawern510 %
Ockfen510 %
Merzkirchen510 %
Saarburg510 %
Lampaden520 %
Schömerich525 %
Gutweiler540 %
Gusenburg545 %
Züsch545 %
Hermeskeil545 %
Franzenheim550 %
Newel550 %
Welschbillig550 %
Aach570 %
Langsur570 %
Ralingen575 %
Igel575 %
Hockweiler575 %
Zemmer620 %
Kordel695 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Neuhütten setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Neuhütten für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Neuhütten aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuhütten?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Neuhütten 545 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 450 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuhütten?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 545 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Neuhütten fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Neuhütten unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Neuhütten ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 545 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.