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Grundsteuer Peterswald-Löffelscheid

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Peterswald-Löffelscheid.

Kurz gesagt Peterswald-Löffelscheid (Landkreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 465 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 465 € im Jahr. Damit liegt Peterswald-Löffelscheid unter dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
465 %Grundsteuer B
400 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 739 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Peterswald-Löffelscheid

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 465 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
186,00 €15,50 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
372,00 €31,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
697,50 €58,13 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Peterswald-Löffelscheid im Vergleich

Peterswald-Löffelscheid465 %
Landkreis Cochem-Zell (Mittel)474 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Peterswald-Löffelscheid hat den 222.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 38 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 465 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Cochem-Zell

GemeindeHebesatz B
Altstrimmig465 %
Altlay465 %
Alflen465 %
Alf465 %
Binningen465 %
Zettingen465 %
Wirfus465 %
Beuren465 %
Beilstein465 %
Auderath465 %
Greimersburg465 %
Klotten465 %
Kaifenheim465 %
Briedel475 %
Ulmen480 %
Wollmerath490 %
Pünderich493 %
Kail495 %
Bad Bertrich500 %
Schmitt500 %
Pommern535 %
Brachtendorf550 %
Lutzerath550 %
Bullay550 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Peterswald-Löffelscheid setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Peterswald-Löffelscheid für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Peterswald-Löffelscheid?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Peterswald-Löffelscheid 465 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 400 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 465 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Peterswald-Löffelscheid fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Peterswald-Löffelscheid unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Peterswald-Löffelscheid ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 465 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.