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Grundsteuer Schönfeld

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Schönfeld.

Kurz gesagt Schönfeld (Landkreis Uckermark, Brandenburg) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 390 € im Jahr. Damit liegt Schönfeld über dem Durchschnitt in Brandenburg (358 %).
390 %Grundsteuer B
325 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 529 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Schönfeld

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schönfeld

Brandenburg rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 390 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
156,00 €13,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
312,00 €26,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
585,00 €48,75 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Schönfeld im Vergleich

Schönfeld390 %
Landkreis Uckermark (Mittel)395 %
Brandenburg (Mittel)358 %

Schönfeld hat den 252.-niedrigsten Hebesatz von 413 Gemeinden in Brandenburg – 37 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 390 %, 2025 bei 390 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Uckermark

So berechnet Brandenburg die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Schönfeld setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Brandenburg

Grundsteuer-Rechner Schönfeld für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Schönfeld aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönfeld?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Schönfeld 390 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 325 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönfeld?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 390 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Brandenburg nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Schönfeld fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.