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Grundsteuer Schönhausen

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Schönhausen.

Kurz gesagt Schönhausen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Mecklenburg-Vorpommern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 430 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 430 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 20 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Schönhausen über dem Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern (395 %).
430 %Grundsteuer B
430 %Grundsteuer A
368 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 205 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Schönhausen

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Schönhausen

Mecklenburg-Vorpommern rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 430 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
172,00 €14,33 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
344,00 €28,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
645,00 €53,75 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Schönhausen im Vergleich

Schönhausen430 %
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mittel)422 %
Mecklenburg-Vorpommern (Mittel)395 %

Schönhausen hat den 477.-niedrigsten Hebesatz von 724 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern – 32 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 410 %, 2025 bei 430 % (+20 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

GemeindeHebesatz B
Moltzow427 %
Borrentin427 %
Hohen Wangelin427 %
Peenehagen427 %
Holldorf427 %
Siedenbrünzow427 %
Meesiger427 %
Verchen427 %
Wesenberg430 %
Blankensee430 %
Grünow430 %
Kentzlin430 %
Sarow430 %
Lindenberg430 %
Utzedel430 %
Userin430 %
Mirow430 %
Warrenzin438 %
Gültz438 %
Demmin440 %
Rosenow440 %
Rechlin442 %
Basedow444 %
Gielow445 %

So berechnet Mecklenburg-Vorpommern die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Schönhausen setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern

Grundsteuer-Rechner Schönhausen für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Schönhausen aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schönhausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Schönhausen 430 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 430 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schönhausen?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 430 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Mecklenburg-Vorpommern nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Schönhausen fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.