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Grundsteuer Stadtsteinach

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Stadtsteinach.

Kurz gesagt Stadtsteinach (Landkreis Kulmbach, Bayern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 344 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 344 € im Jahr. Damit liegt Stadtsteinach über dem Durchschnitt in Bayern (280 %).
344 %Grundsteuer B
351 %Grundsteuer A
343 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 2.996 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Stadtsteinach

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Stadtsteinach

Bayern rechnet nach dem Flächenmodell. Mit dem Hebesatz von 344 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus
130 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück
225,32 €18,78 €
Eigentumswohnung
75 m² Wohnfläche, 60 m² anteiliges Grundstück
98,55 €8,21 €
Baugrundstück
600 m², unbebaut
82,56 €6,88 €

Gerechnet mit den Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Grund und 0,50 €/m² Wohnfläche (Messzahl Wohnen 70 %).

Hebesatz Stadtsteinach im Vergleich

Stadtsteinach344 %
Landkreis Kulmbach (Mittel)243 %
Bayern (Mittel)280 %

Stadtsteinach hat den 1619.-niedrigsten Hebesatz von 2.056 Gemeinden in Bayern – 21 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 344 %, 2025 bei 344 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Kulmbach

So berechnet Bayern die Grundsteuer

Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Grundlage: Art. 2–4 Bayerisches Grundsteuergesetz (Fassung ab 01.01.2026). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Stadtsteinach setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Bayern

Grundsteuer-Rechner Stadtsteinach für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Stadtsteinach aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stadtsteinach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Stadtsteinach 344 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 351 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stadtsteinach?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 344 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Bayern nutzt das Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Stadtsteinach fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.