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Grundsteuer Steinebach an der Wied

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Steinebach an der Wied.

Kurz gesagt Steinebach an der Wied (Landkreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 468 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 468 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 3 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Steinebach an der Wied unter dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
468 %Grundsteuer B
345 %Grundsteuer A
398 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 822 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Steinebach an der Wied

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Steinebach an der Wied

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 468 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
187,20 €15,60 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
374,40 €31,20 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
702,00 €58,50 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Steinebach an der Wied im Vergleich

Steinebach an der Wied468 %
Landkreis Westerwaldkreis (Mittel)483 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Steinebach an der Wied hat den 1422.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 38 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 468 % (+3 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Westerwaldkreis

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Steinebach an der Wied setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Steinebach an der Wied für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Steinebach an der Wied aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinebach an der Wied?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Steinebach an der Wied 468 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 345 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinebach an der Wied?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 468 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Steinebach an der Wied fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Steinebach an der Wied unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Steinebach an der Wied ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 468 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.