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Grundsteuer Steineberg

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Steineberg.

Kurz gesagt Steineberg (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 540 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 540 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 60 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Steineberg über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
540 %Grundsteuer B
345 %Grundsteuer A
450 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 187 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Steineberg

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Steineberg

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 540 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
216,00 €18,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
432,00 €36,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
810,00 €67,50 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Steineberg im Vergleich

Steineberg540 %
Landkreis Vulkaneifel (Mittel)463 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Steineberg hat den 1883.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 17 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 600 %, 2025 bei 540 % (-60 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Vulkaneifel

GemeindeHebesatz B
Kopp490 %
Esch495 %
Rockeskyll500 %
Üxheim500 %
Kerpen (Eifel)500 %
Schönbach510 %
Immerath520 %
Densborn520 %
Gerolstein525 %
Feusdorf525 %
Pelm530 %
Wallenborn540 %
Birresborn540 %
Kalenborn-Scheuern550 %
Salm550 %
Gillenfeld550 %
Steiningen550 %
Basberg550 %
Deudesfeld550 %
Mehren560 %
Duppach600 %
Daun642 %
Neroth650 %
Hillesheim650 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Steineberg setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Steineberg für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Steineberg aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steineberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Steineberg 540 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 345 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steineberg?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 540 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Steineberg fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Steineberg unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Steineberg ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 540 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.