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Grundsteuer Stephansposching

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Stephansposching.

Kurz gesagt Stephansposching (Landkreis Deggendorf, Bayern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 220 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 220 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 120 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Stephansposching unter dem Durchschnitt in Bayern (280 %).
220 %Grundsteuer B
440 %Grundsteuer A
350 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 3.202 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Stephansposching

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Stephansposching

Bayern rechnet nach dem Flächenmodell. Mit dem Hebesatz von 220 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus
130 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück
144,10 €12,01 €
Eigentumswohnung
75 m² Wohnfläche, 60 m² anteiliges Grundstück
63,03 €5,25 €
Baugrundstück
600 m², unbebaut
52,80 €4,40 €

Gerechnet mit den Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Grund und 0,50 €/m² Wohnfläche (Messzahl Wohnen 70 %).

Hebesatz Stephansposching im Vergleich

Stephansposching220 %
Landkreis Deggendorf (Mittel)247 %
Bayern (Mittel)280 %

Stephansposching hat den 533.-niedrigsten Hebesatz von 2.056 Gemeinden in Bayern – 70 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 340 %, 2025 bei 220 % (-120 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Deggendorf

So berechnet Bayern die Grundsteuer

Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Grundlage: Art. 2–4 Bayerisches Grundsteuergesetz (Fassung ab 01.01.2026). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Stephansposching setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Bayern

Grundsteuer-Rechner Stephansposching für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Stephansposching aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stephansposching?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Stephansposching 220 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 440 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stephansposching?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 220 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Bayern nutzt das Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Stephansposching fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.