Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Rheinland-Pfalz / Straßenhaus

Grundsteuer Straßenhaus

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Straßenhaus.

Kurz gesagt Straßenhaus (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 595 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 595 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 130 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Straßenhaus über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
595 %Grundsteuer B
545 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.995 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Straßenhaus

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Straßenhaus

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 595 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
238,00 €19,83 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
476,00 €39,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
892,50 €74,38 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Straßenhaus im Vergleich

Straßenhaus595 %
Landkreis Neuwied (Mittel)539 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Straßenhaus hat den 2035.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 11 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 595 % (+130 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Neuwied

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Straßenhaus setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Straßenhaus für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Straßenhaus aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Straßenhaus?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Straßenhaus 595 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 545 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Straßenhaus?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 595 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Straßenhaus fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Straßenhaus unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Straßenhaus ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 595 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.