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Grundsteuer Straßlach-Dingharting

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Straßlach-Dingharting.

Kurz gesagt Straßlach-Dingharting (Landkreis München, Bayern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 310 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 310 € im Jahr. Damit liegt Straßlach-Dingharting über dem Durchschnitt in Bayern (280 %).
310 %Grundsteuer B
310 %Grundsteuer A
250 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 3.250 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Straßlach-Dingharting

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Straßlach-Dingharting

Bayern rechnet nach dem Flächenmodell. Mit dem Hebesatz von 310 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus
130 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück
203,05 €16,92 €
Eigentumswohnung
75 m² Wohnfläche, 60 m² anteiliges Grundstück
88,81 €7,40 €
Baugrundstück
600 m², unbebaut
74,40 €6,20 €

Gerechnet mit den Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Grund und 0,50 €/m² Wohnfläche (Messzahl Wohnen 70 %).

Hebesatz Straßlach-Dingharting im Vergleich

Straßlach-Dingharting310 %
Landkreis München (Mittel)322 %
Bayern (Mittel)280 %

Straßlach-Dingharting hat den 1290.-niedrigsten Hebesatz von 2.056 Gemeinden in Bayern – 31 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 310 %, 2025 bei 310 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis München

So berechnet Bayern die Grundsteuer

Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Grundlage: Art. 2–4 Bayerisches Grundsteuergesetz (Fassung ab 01.01.2026). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Straßlach-Dingharting setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Bayern

Grundsteuer-Rechner Straßlach-Dingharting für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Straßlach-Dingharting aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Straßlach-Dingharting?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Straßlach-Dingharting 310 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 310 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Straßlach-Dingharting?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 310 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Bayern nutzt das Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Straßlach-Dingharting fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.