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Grundsteuer Sugenheim

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Sugenheim.

Kurz gesagt Sugenheim (Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Bayern) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 157 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 157 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 243 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Sugenheim unter dem Durchschnitt in Bayern (280 %).
157 %Grundsteuer B
350 %Grundsteuer A
360 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 2.296 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Sugenheim

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Sugenheim

Bayern rechnet nach dem Flächenmodell. Mit dem Hebesatz von 157 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Einfamilienhaus
130 m² Wohnfläche, 500 m² Grundstück
102,83 €8,57 €
Eigentumswohnung
75 m² Wohnfläche, 60 m² anteiliges Grundstück
44,98 €3,75 €
Baugrundstück
600 m², unbebaut
37,68 €3,14 €

Gerechnet mit den Äquivalenzzahlen 0,04 €/m² Grund und 0,50 €/m² Wohnfläche (Messzahl Wohnen 70 %).

Hebesatz Sugenheim im Vergleich

Sugenheim157 %
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Mittel)223 %
Bayern (Mittel)280 %

Sugenheim hat den 81.-niedrigsten Hebesatz von 2.056 Gemeinden in Bayern – 96 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 400 %, 2025 bei 157 % (-243 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

So berechnet Bayern die Grundsteuer

Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Grundlage: Art. 2–4 Bayerisches Grundsteuergesetz (Fassung ab 01.01.2026). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Sugenheim setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Bayern

Grundsteuer-Rechner Sugenheim für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Sugenheim aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Sugenheim?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Sugenheim 157 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 350 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Sugenheim?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 157 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Bayern nutzt das Flächenmodell: Flächen × Äquivalenzzahlen × Messzahlen × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Sugenheim fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.