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Grundsteuer Übach-Palenberg

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Übach-Palenberg.

Kurz gesagt Übach-Palenberg (Kreis Heinsberg, Nordrhein-Westfalen) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 666 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 666 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 14 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Übach-Palenberg unter dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen (676 %).
666 %Grundsteuer B
571 %Grundsteuer A
508 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 24.144 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Übach-Palenberg

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Übach-Palenberg

Nordrhein-Westfalen rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 666 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
266,40 €22,20 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
532,80 €44,40 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
999,00 €83,25 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Übach-Palenberg im Vergleich

Übach-Palenberg666 %
Kreis Heinsberg (Mittel)585 %
Nordrhein-Westfalen (Mittel)676 %

Übach-Palenberg hat den 204.-niedrigsten Hebesatz von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – 49 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 680 %, 2025 bei 666 % (-14 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Heinsberg

GemeindeHebesatz B
Hückelhoven493 %
Wassenberg499 %
Heinsberg (Rhld.)500 %
Gangelt571 %
Waldfeucht576 %
Erkelenz595 %
Wegberg596 %
Geilenkirchen640 %
Selfkant713 %

So berechnet Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Übach-Palenberg setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen. Mehrere Verwaltungsgerichte haben gespaltene Sätze beanstandet; die Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist offen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer-Rechner Übach-Palenberg für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Übach-Palenberg aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Übach-Palenberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Übach-Palenberg 666 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 571 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Übach-Palenberg?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 666 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Nordrhein-Westfalen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Übach-Palenberg fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Übach-Palenberg unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Nordrhein-Westfalen erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Übach-Palenberg ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 666 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.