Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Rheinland-Pfalz / Waldbreitbach

Grundsteuer Waldbreitbach

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Waldbreitbach.

Kurz gesagt Waldbreitbach (Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 705 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 705 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 240 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Waldbreitbach über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
705 %Grundsteuer B
345 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.924 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Waldbreitbach

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Waldbreitbach

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 705 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
282,00 €23,50 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
564,00 €47,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
1.057,50 €88,13 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Waldbreitbach im Vergleich

Waldbreitbach705 %
Landkreis Neuwied (Mittel)539 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Waldbreitbach hat den 2248.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 2 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 705 % (+240 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Neuwied

GemeindeHebesatz B
Kleinmaischeid600 %
Erpel610 %
Neuwied610 %
Kurtscheid630 %
Hammerstein635 %
Döttesfeld650 %
Dürrholz650 %
Dierdorf665 %
Niederbreitbach690 %
Roßbach700 %
Rengsdorf700 %
Isenburg700 %
Raubach750 %
Bruchhausen790 %

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Waldbreitbach setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Waldbreitbach für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Waldbreitbach aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Waldbreitbach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Waldbreitbach 705 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 345 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Waldbreitbach?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 705 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Waldbreitbach fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Waldbreitbach unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Waldbreitbach ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 705 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.