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Mietspiegel Hamburg: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Hamburger Mietenspiegel 2025, Mietenspiegel 2025 gültig bis: nicht bekannt Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Mietspiegel Hamburg auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Hamburger Mietenspiegel 2025
- Stand
- Mietenspiegel 2025
- Gültigkeit
- nicht bekannt
- Herausgeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Für Hamburg konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Hamburg (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).
Das gilt in Hamburg
- Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Hamburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung (ganzes Stadtgebiet), gültig bis 31.12.2029.
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Häufige Fragen
Gilt in Hamburg die Mietpreisbremse?
Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Hamburgische Mietpreisbegrenzungsverordnung (ganzes Stadtgebiet)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.
Wo finde ich den Mietspiegel Hamburg?
Beim Herausgeber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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