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Mietspiegel Kiel: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Kieler Mietspiegel 2025, gültig ab 01.04.2025 Anpassung fällig ca. 03/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Landeshauptstadt Kiel
Mietspiegel Kiel auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Kieler Mietspiegel 2025
- Stand
- gültig seit 01.04.2025
- Gültigkeit
- Anpassung fällig ca. 03/2027 (2-Jahres-Turnus)
- Herausgeber
- Landeshauptstadt Kiel
Für Kiel konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Kiel (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).
Das gilt in Kiel
- Mietpreisbremse: nein
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
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Häufige Fragen
Gilt in Kiel die Mietpreisbremse?
Nein. Kiel gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein.
Wo finde ich den Mietspiegel Kiel?
Bei der Stadtverwaltung Kiel, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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