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Mietspiegel Kiel: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Kieler Mietspiegel 2025, gültig ab 01.04.2025 Anpassung fällig ca. 03/2027 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Landeshauptstadt Kiel

Mietspiegel Kiel auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Kieler Mietspiegel 2025
Stand
gültig seit 01.04.2025
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 03/2027 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Landeshauptstadt Kiel

Für Kiel konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Kiel (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Kiel

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Kiel die Mietpreisbremse?

Nein. Kiel gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein.

Wo finde ich den Mietspiegel Kiel?

Bei der Stadtverwaltung Kiel, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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