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Mietspiegel Rostock: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Rostock 2024, gültig ab 01.05.2024 Anpassung fällig ca. 04/2028 (2-Jahres-Turnus) Quelle: Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Mietspiegel Rostock auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Rostock 2024
Stand
gültig ab 01.05.2024, Verlängerung bis 30.04.2028 angekündigt
Gültigkeit
Anpassung fällig ca. 04/2028 (2-Jahres-Turnus)
Herausgeber
Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Für Rostock konnten wir nicht alle Angaben aus einer amtlichen Quelle bestätigen. Maßgeblich ist der Mietspiegel der Stadt; Auskunft gibt die Stadtverwaltung Rostock (Wohnungsamt oder Amt für Wohnen).

Das gilt in Rostock

  • Mietpreisbremse: ja, Neuvertrag höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Kappungsgrenze: 15 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung MV (Rostock, Greifswald), gültig bis 30.09.2028.

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Häufige Fragen

Gilt in Rostock die Mietpreisbremse?

Ja. Bei einem neuen Mietvertrag darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung MV (Rostock, Greifswald)). Ausnahmen gelten unter anderem für Erstbezug nach dem 01.10.2014, nach umfassender Modernisierung und bei höherer Vormiete.

Wo finde ich den Mietspiegel Rostock?

Bei der Stadtverwaltung Rostock, meist beim Wohnungsamt oder Amt für Wohnen.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 15 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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