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Mietspiegel Saarbrücken: Stand, Quelle, Mietpreisbremse
Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.
Stand: Qualifizierter Mietspiegel Saarbrücken 2026 (Fortschreibung), gültig ab 01.01.2026 gültig bis 31.12.2027 Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken
Mietspiegel Saarbrücken auf einen Blick
- Art
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Ausgabe
- Qualifizierter Mietspiegel Saarbrücken 2026 (Fortschreibung)
- Stand
- gültig ab 01.01.2026 für zwei Jahre
- Gültigkeit
- gültig bis 31.12.2027
- Herausgeber
- Landeshauptstadt Saarbrücken
Einen eigenen Rechner bieten wir für Saarbrücken an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.
Das gilt in Saarbrücken
- Mietpreisbremse: nein
- Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
- Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
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Häufige Fragen
Gilt in Saarbrücken die Mietpreisbremse?
Nein. Saarbrücken gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Saarland.
Wo finde ich den Mietspiegel Saarbrücken?
Beim Herausgeber (Landeshauptstadt Saarbrücken); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie stark darf die Miete steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.
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