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Mietspiegel Saarbrücken: Stand, Quelle, Mietpreisbremse

Qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Stand: Qualifizierter Mietspiegel Saarbrücken 2026 (Fortschreibung), gültig ab 01.01.2026 gültig bis 31.12.2027 Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken

Mietspiegel Saarbrücken auf einen Blick

Art
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Ausgabe
Qualifizierter Mietspiegel Saarbrücken 2026 (Fortschreibung)
Stand
gültig ab 01.01.2026 für zwei Jahre
Gültigkeit
gültig bis 31.12.2027
Herausgeber
Landeshauptstadt Saarbrücken

Mietspiegel beim Herausgeber

Einen eigenen Rechner bieten wir für Saarbrücken an, sobald wir alle Tabellen geprüft und die Nutzungsbedingungen des Herausgebers geklärt haben.

Das gilt in Saarbrücken

  • Mietpreisbremse: nein
  • Kappungsgrenze: 20 % in drei Jahren
  • Mieterhöhung frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung

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Häufige Fragen

Gilt in Saarbrücken die Mietpreisbremse?

Nein. Saarbrücken gehört derzeit nicht zu den Gemeinden mit Mietpreisbremse in Saarland.

Wo finde ich den Mietspiegel Saarbrücken?

Beim Herausgeber (Landeshauptstadt Saarbrücken); den Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Wie stark darf die Miete steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 % in drei Jahren und frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung.

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