Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Rheinland-Pfalz / Bayerfeld-Steckweiler

Grundsteuer Bayerfeld-Steckweiler

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Bayerfeld-Steckweiler.

Kurz gesagt Bayerfeld-Steckweiler (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 570 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 570 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 70 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Bayerfeld-Steckweiler über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
570 %Grundsteuer B
375 %Grundsteuer A
460 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 393 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Bayerfeld-Steckweiler

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Bayerfeld-Steckweiler

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 570 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
228,00 €19,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
456,00 €38,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
855,00 €71,25 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Bayerfeld-Steckweiler im Vergleich

Bayerfeld-Steckweiler570 %
Landkreis Donnersbergkreis (Mittel)559 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Bayerfeld-Steckweiler hat den 1978.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 13 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 500 %, 2025 bei 570 % (+70 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Donnersbergkreis

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Bayerfeld-Steckweiler setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Bayerfeld-Steckweiler für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Bayerfeld-Steckweiler aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bayerfeld-Steckweiler?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Bayerfeld-Steckweiler 570 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 375 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bayerfeld-Steckweiler?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 570 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Bayerfeld-Steckweiler fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Bayerfeld-Steckweiler unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Bayerfeld-Steckweiler ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 570 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.