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Grundsteuer Steinbach am Donnersberg

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Steinbach am Donnersberg.

Kurz gesagt Steinbach am Donnersberg (Landkreis Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 550 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 550 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 85 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Steinbach am Donnersberg über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
550 %Grundsteuer B
380 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 675 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Steinbach am Donnersberg

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Steinbach am Donnersberg

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 550 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
220,00 €18,33 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
440,00 €36,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
825,00 €68,75 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Steinbach am Donnersberg im Vergleich

Steinbach am Donnersberg550 %
Landkreis Donnersbergkreis (Mittel)559 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Steinbach am Donnersberg hat den 1913.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 15 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 550 % (+85 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Donnersbergkreis

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Steinbach am Donnersberg setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Grundsteuer-Rechner Steinbach am Donnersberg für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Steinbach am Donnersberg aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinbach am Donnersberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Steinbach am Donnersberg 550 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 380 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinbach am Donnersberg?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 550 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Steinbach am Donnersberg fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Steinbach am Donnersberg unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Steinbach am Donnersberg ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 550 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.