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Grundsteuer Elsdorf-Westermühlen

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Elsdorf-Westermühlen.

Kurz gesagt Elsdorf-Westermühlen (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 330 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 330 € im Jahr. Damit liegt Elsdorf-Westermühlen unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
330 %Grundsteuer B
330 %Grundsteuer A
330 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.587 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Elsdorf-Westermühlen

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 330 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
132,00 €11,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
264,00 €22,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
495,00 €41,25 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Elsdorf-Westermühlen im Vergleich

Elsdorf-Westermühlen330 %
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Mittel)392 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Elsdorf-Westermühlen hat den 195.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 80 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 330 %, 2025 bei 330 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Rendsburg-Eckernförde

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Elsdorf-Westermühlen setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Elsdorf-Westermühlen für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Elsdorf-Westermühlen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Elsdorf-Westermühlen 330 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 330 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 330 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Elsdorf-Westermühlen fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Elsdorf-Westermühlen unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Elsdorf-Westermühlen ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 330 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.