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Grundsteuer Enkenbach-Alsenborn

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Enkenbach-Alsenborn.

Kurz gesagt Enkenbach-Alsenborn (Landkreis Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 600 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 600 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 135 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Enkenbach-Alsenborn über dem Durchschnitt in Rheinland-Pfalz (488 %).
600 %Grundsteuer B
680 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 7.231 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Enkenbach-Alsenborn

Rheinland-Pfalz rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 600 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
240,00 €20,00 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
480,00 €40,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
900,00 €75,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Enkenbach-Alsenborn im Vergleich

Enkenbach-Alsenborn600 %
Landkreis Kaiserslautern (Mittel)545 %
Rheinland-Pfalz (Mittel)488 %

Enkenbach-Alsenborn hat den 2043.-niedrigsten Hebesatz von 2.294 Gemeinden in Rheinland-Pfalz – 8 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 465 %, 2025 bei 600 % (+135 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Kaiserslautern

So berechnet Rheinland-Pfalz die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Enkenbach-Alsenborn setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Rheinland-Pfalz dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

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Grundsteuer-Rechner Enkenbach-Alsenborn für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Enkenbach-Alsenborn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Enkenbach-Alsenborn 600 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 680 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 600 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Rheinland-Pfalz nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Enkenbach-Alsenborn fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Enkenbach-Alsenborn unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Rheinland-Pfalz erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Enkenbach-Alsenborn ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 600 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.