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Grundsteuer Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog.

Kurz gesagt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog (Kreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 130 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 130 € im Jahr. Damit liegt Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
130 %Grundsteuer B
120 %Grundsteuer A
380 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 162 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 130 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
52,00 €4,33 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
104,00 €8,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
195,00 €16,25 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog im Vergleich

Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog130 %
Kreis Nordfriesland (Mittel)422 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog hat den 8.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 99 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 130 %, 2025 bei 130 % (0 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Nordfriesland

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog 130 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 120 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 130 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 130 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.