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Grundsteuer Kaiser-Wilhelm-Koog

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Kaiser-Wilhelm-Koog.

Kurz gesagt Kaiser-Wilhelm-Koog (Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 336 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 336 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 56 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Kaiser-Wilhelm-Koog unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
336 %Grundsteuer B
521 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 319 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Kaiser-Wilhelm-Koog

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 336 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
134,40 €11,20 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
268,80 €22,40 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
504,00 €42,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Kaiser-Wilhelm-Koog im Vergleich

Kaiser-Wilhelm-Koog336 %
Kreis Dithmarschen (Mittel)420 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Kaiser-Wilhelm-Koog hat den 233.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 79 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 280 %, 2025 bei 336 % (+56 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Dithmarschen

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Kaiser-Wilhelm-Koog setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Kaiser-Wilhelm-Koog für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Kaiser-Wilhelm-Koog?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Kaiser-Wilhelm-Koog 336 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 521 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 336 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Kaiser-Wilhelm-Koog fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Kaiser-Wilhelm-Koog unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Kaiser-Wilhelm-Koog ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 336 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.