Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Sachsen / Königstein/Sächs. Schw.

Grundsteuer Königstein/Sächs. Schw.

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Königstein/Sächs. Schw..

Kurz gesagt Königstein/Sächs. Schw. (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Sachsen) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 405 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 405 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 45 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Königstein/Sächs. Schw. genau auf dem Durchschnitt in Sachsen (405 %).
405 %Grundsteuer B
410 %Grundsteuer A
430 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 2.082 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Königstein/Sächs. Schw.

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Königstein/Sächs. Schw.

Sachsen rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 405 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
162,00 €13,50 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
324,00 €27,00 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
607,50 €50,63 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Königstein/Sächs. Schw. im Vergleich

Königstein/Sächs. Schw.405 %
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Mittel)412 %
Sachsen (Mittel)405 %

Königstein/Sächs. Schw. hat den 211.-niedrigsten Hebesatz von 418 Gemeinden in Sachsen – 48 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 450 %, 2025 bei 405 % (-45 Punkte).

Grundsteuer im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

So berechnet Sachsen die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Königstein/Sächs. Schw. setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Sachsen

Grundsteuer-Rechner Königstein/Sächs. Schw. für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Königstein/Sächs. Schw. aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königstein/Sächs. Schw.?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Königstein/Sächs. Schw. 405 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 410 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königstein/Sächs. Schw.?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 405 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Sachsen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Königstein/Sächs. Schw. fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.