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Grundsteuer Königswinter

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Königswinter.

Kurz gesagt Königswinter (Kreis Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 664 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 664 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 26 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Königswinter unter dem Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen (676 %).
664 %Grundsteuer B
358 %Grundsteuer A
470 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 40.458 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Königswinter

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Königswinter

Nordrhein-Westfalen rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 664 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
265,60 €22,13 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
531,20 €44,27 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
996,00 €83,00 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Königswinter im Vergleich

Königswinter664 %
Kreis Rhein-Sieg-Kreis (Mittel)811 %
Nordrhein-Westfalen (Mittel)676 %

Königswinter hat den 198.-niedrigsten Hebesatz von 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – 49 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 690 %, 2025 bei 664 % (-26 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Rhein-Sieg-Kreis

So berechnet Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Königswinter setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Nordrhein-Westfalen dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen. Mehrere Verwaltungsgerichte haben gespaltene Sätze beanstandet; die Berufung beim Oberverwaltungsgericht ist offen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Nordrhein-Westfalen

Grundsteuer-Rechner Königswinter für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Königswinter aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königswinter?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Königswinter 664 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 358 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königswinter?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 664 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Nordrhein-Westfalen nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Königswinter fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Königswinter unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Nordrhein-Westfalen erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Königswinter ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 664 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.