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Grundsteuer Lindewitt

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Lindewitt.

Kurz gesagt Lindewitt (Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 380 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 45 Prozentpunkte gesunken. Damit liegt Lindewitt unter dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
380 %Grundsteuer B
274 %Grundsteuer A
400 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 2.013 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Lindewitt

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Lindewitt

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 380 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
152,00 €12,67 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
304,00 €25,33 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
570,00 €47,50 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Lindewitt im Vergleich

Lindewitt380 %
Kreis Schleswig-Flensburg (Mittel)478 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Lindewitt hat den 418.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 61 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 425 %, 2025 bei 380 % (-45 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Schleswig-Flensburg

GemeindeHebesatz B
Kronsgaard334 %
Grödersby340 %
Ulsnis340 %
Wagersrott347 %
Struxdorf356 %
Lottorf357 %
Mohrkirch363 %
Rabenkirchen-Faulück370 %
Wallsbüll370 %
Boren370 %
Steinberg370 %
Ahneby378 %
Loit380 %
Böel380 %
Esgrus382 %
Brodersby-Goltoft389 %
Saustrup389 %
Niesgrau389 %
Twedt390 %
Stoltebüll395 %
Maasholm395 %
Kappeln400 %
Arnis400 %
Stolk406 %

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Lindewitt setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Lindewitt für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Lindewitt aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lindewitt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Lindewitt 380 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 274 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lindewitt?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 380 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Lindewitt fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Lindewitt unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Lindewitt ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 380 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.