Zum Inhalt

Start / Grundsteuer / Schleswig-Holstein / Neudorf-Bornstein

Grundsteuer Neudorf-Bornstein

Hebesatz, Beispielrechnungen und Vergleich: So viel Grundsteuer zahlen Eigentümer – und über die Nebenkosten auch Mieter – in Neudorf-Bornstein.

Kurz gesagt Neudorf-Bornstein (Kreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein) erhebt die Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 445 % (Berichtsjahr 2025). Je 100 € Grundsteuermessbetrag zahlen Eigentümer damit 445 € im Jahr. Gegenüber 2024 ist der Satz um 95 Prozentpunkte gestiegen. Damit liegt Neudorf-Bornstein über dem Durchschnitt in Schleswig-Holstein (418 %).
445 %Grundsteuer B
391 %Grundsteuer A
330 %Gewerbesteuer

Berichtsjahr 2025 · Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland · 1.106 Einwohner

Ihre Grundsteuer in Neudorf-Bornstein

Ohne Bescheid? Mit Flächen schätzen

So viel Grundsteuer zahlen Sie in Neudorf-Bornstein

Schleswig-Holstein rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 445 % ergibt das:

BeispielGrundsteuer im Jahrje Monat
Messbetrag 40 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
178,00 €14,83 €
Messbetrag 80 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
356,00 €29,67 €
Messbetrag 150 €
Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz
667,50 €55,63 €

Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.

Hebesatz Neudorf-Bornstein im Vergleich

Neudorf-Bornstein445 %
Kreis Rendsburg-Eckernförde (Mittel)392 %
Schleswig-Holstein (Mittel)418 %

Neudorf-Bornstein hat den 672.-niedrigsten Hebesatz von 1.094 Gemeinden in Schleswig-Holstein – 38 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.

Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 350 %, 2025 bei 445 % (+95 Punkte).

Grundsteuer im Kreis Rendsburg-Eckernförde

So berechnet Schleswig-Holstein die Grundsteuer

Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Neudorf-Bornstein setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.

In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.

Grundsteuer-Rechner Kaufnebenkosten in Schleswig-Holstein

Grundsteuer-Rechner Neudorf-Bornstein für Ihre Website

Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Neudorf-Bornstein aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.

Weitere Widgets

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neudorf-Bornstein?

Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Neudorf-Bornstein 445 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 391 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neudorf-Bornstein?

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 445 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Schleswig-Holstein nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer in Neudorf-Bornstein fällig?

In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.

Gibt es in Neudorf-Bornstein unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?

Schleswig-Holstein erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Neudorf-Bornstein ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 445 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.