So viel Grundsteuer zahlen Sie in Oranienbaum-Wörlitz
Sachsen-Anhalt rechnet nach dem Bundesmodell. Mit dem Hebesatz von 415 % ergibt das:
| Beispiel | Grundsteuer im Jahr | je Monat |
|---|---|---|
| Messbetrag 40 € Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz | 166,00 € | 13,83 € |
| Messbetrag 80 € Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz | 332,00 € | 27,67 € |
| Messbetrag 150 € Messbetrag aus dem Grundsteuermessbescheid × Hebesatz | 622,50 € | 51,88 € |
Im Bundesmodell hängt der Messbetrag von Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau ab – deshalb rechnen die Beispiele mit dem Messbetrag aus dem Bescheid.
Hebesatz Oranienbaum-Wörlitz im Vergleich
Oranienbaum-Wörlitz hat den 120.-niedrigsten Hebesatz von 218 Gemeinden in Sachsen-Anhalt – 45 % der Gemeinden im Land verlangen mehr.
Entwicklung: 2024 lag der Hebesatz bei 415 %, 2025 bei 415 % (0 Punkte).
Grundsteuer im Landkreis Wittenberg
| Gemeinde | Hebesatz B |
|---|---|
| Jessen (Elster) | 385 % |
| Kemberg | 390 % |
| Gräfenhainichen | 395 % |
| Coswig (Anhalt) | 416 % |
| Bad Schmiedeberg | 430 % |
| Annaburg | 435 % |
| Wittenberg | 470 % |
| Zahna-Elster | 500 % |
So berechnet Sachsen-Anhalt die Grundsteuer
Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.
Grundlage: § 15 GrStG; Sachsen: SächsGrStMG; Saarland: GrStG-Saar; Berlin: Gesetz vom Juni 2024; Bremen: BremGrStMG; Thüringen: ThürGAnGrStR (ab 2027). Den Grundsteuermessbetrag stellt das Finanzamt fest; die Gemeinde Oranienbaum-Wörlitz setzt mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und verschickt den Grundsteuerbescheid.
In Sachsen-Anhalt dürfen Gemeinden für Wohn- und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze beschließen.
Grundsteuer-Rechner Oranienbaum-Wörlitz für Ihre Website
Für die Website der Gemeinde, einer Hausverwaltung oder eines Vereins: Bürger rechnen mit dem Messbetrag aus ihrem Bescheid ihre Grundsteuer in Oranienbaum-Wörlitz aus. Kostenlos, ohne Cookies und ohne Tracking, der Hebesatz bleibt automatisch aktuell.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oranienbaum-Wörlitz?
Der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und baureife Grundstücke) beträgt in Oranienbaum-Wörlitz 415 %, der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 365 %. Quelle: amtliche Realsteuerstatistik, Berichtsjahr 2025.
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oranienbaum-Wörlitz?
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × 415 %. Den Messbetrag finden Sie im Messbescheid des Finanzamts. Sachsen-Anhalt nutzt das Bundesmodell: Grundsteuerwert (Ertrags- bzw. Sachwertverfahren) × Steuermesszahl × Hebesatz.
Wann ist die Grundsteuer in Oranienbaum-Wörlitz fällig?
In der Regel vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Beträge bis 15 € werden meist am 15.08. in einer Summe, bis 30 € je zur Hälfte am 15.02. und 15.08. fällig (§ 28 GrStG). Auf Antrag ist eine Jahreszahlung zum 01.07. möglich.
Gibt es in Oranienbaum-Wörlitz unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Gewerbe?
Sachsen-Anhalt erlaubt den Gemeinden gespaltene Hebesätze. Für Oranienbaum-Wörlitz ist in der amtlichen Statistik ein einheitlicher Satz von 415 % ausgewiesen; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung.